{"id":8155,"date":"2023-04-21T14:11:34","date_gmt":"2023-04-21T12:11:34","guid":{"rendered":"http:\/\/relaunch.timm-technology.com\/?page_id=8155"},"modified":"2023-06-19T13:06:07","modified_gmt":"2023-06-19T11:06:07","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/timm-technology.com\/de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"8155\" class=\"elementor elementor-8155 elementor-1401\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-a25496d elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"a25496d\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-6e6faf27\" data-id=\"6e6faf27\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-2f3d85f4 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"2f3d85f4\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p>\u00a0<\/p><h1><span style=\"font-size: 80%;\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) der Timm Technology GmbH und Kundeninformationen<\/span><\/h1><p><strong>I. Geltungsbereich<\/strong><\/p><ol><li>Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle von der Timm Technology GmbH abgeschlossenen Vertr\u00e4ge, auch f\u00fcr Softwarelizenz- und Dienstleistungsvertr\u00e4ge (wie z.B. Schulungs-, Beratungs- und Software-Pflegevertr\u00e4ge).<\/li><li>Andere Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie durch die Timm Technology GmbH schriftlich best\u00e4tigt wurden.<\/li><li>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der anderen Vertragspartei (nach\u00adfolgend \u201eKunde\u201c) gelten nicht.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a0<\/strong><\/p><p><strong>II. Zustandekommen des Vertrages<\/strong><\/p><ol><li>Angebote der Timm Technology GmbH sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, wenn die H. Timm Elektronik GmbH eine Bestellung des Kunden (Angebot) annimmt.<\/li><li>Software-Pflegevertr\u00e4ge beziehen sich auf die im Vertrag konkret bezeichneten Softwarelizenzen (Hauptlizenz, Zusatzlizenzen und\/oder kostenpflichtige Zusatzmodule), Einzelheiten sind unter VII geregelt.<\/li><li>Bei Schulungen erfolgt gleichzeitig mit dem Versand der Anmeldebest\u00e4tigung auch die Zusendung der Rechnung. Nur vor Schulungsbeginn eingegangene Zahlungen berechtigen zur Schu\u00adlungsteilnahme. Einzelheiten zu Schulungen sind unter VI. geregelt.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a0<\/strong><\/p><p><strong>III. Preise, Versand, Zahlungsbedingungen\u00a0<\/strong><\/p><ol><li>Alle Preise der Timm Technology GmbH verstehen sich ab Lager Reinbek zuz\u00fcglich der beim Leistungsdatum geltenden Umsatzsteuer.<\/li><li>Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Dies gilt auch f\u00fcr R\u00fccksendungen.<\/li><li>Liefer- und Leistungstermine oder -fristen sind f\u00fcr die Timm Technology GmbH nur dann verbindlich, wenn sie ausdr\u00fccklich schriftlich von der\u00a0 Timm Technology GmbH als verbindlich bezeichnet worden sind. Die Einhaltung vereinbarter Lie\u00adfer- und Leistungstermine setzt voraus, dass Zahlungen oder sonstige Verpflichtungen des Kunden rechtzeitig erf\u00fcllt werden. Geschieht dies nicht, so werden die Termine f\u00fcr die Timm Technology GmbH entsprechend verl\u00e4ngert. Bei Nichteinhaltung der Termine aus anderen Gr\u00fcnden ist der Kunde berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungs\u00addrohung zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Auftrag hinsichtlich der in Verzug befindlichen Lieferung und Leistung zur\u00fcck\u00ad Die Timm Technology GmbH ist zur vorzeitigen Lieferung berechtigt. Sie kann vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn ein Vorlieferant nicht wie vereinbart oder nicht rechtzeitig liefert und die Timm Technology GmbH dies nicht zu vertreten hat.<\/li><li>Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungszugang ohne Abz\u00fcge zur Zahlung f\u00e4llig. Im Zweifel gelten Rechnungen drei Werktage nach Rechnungsdatum als zugegangen. Bei Annahmeverzug des Kunden tritt F\u00e4lligkeit mit Anbietung der Lieferung ein. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen die Zahlungsanspr\u00fcche der Timm Technology GmbH aufzurechnen, es sei denn, seine Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig Befindet sich der Kunde in Verzug, ist die Timm Technology GmbH berech\u00adtigt, unbeschadet anderer Rechte s\u00e4mtliche Lieferungen oder Leistungen zur\u00fcckzuhalten und Verzugszinsen in H\u00f6he von neun Prozentpunkten \u00fcber dem Basiszinssatz zzgl. einer Pauschale in H\u00f6he von \u20ac 40,- (vgl. \u00a7 288 Abs. 5 BGB) zu verlangen. Die Nutzungsrechte f\u00fcr die jeweils gelieferte Ware werden erst mit vollst\u00e4ndiger Erf\u00fcllung aller f\u00e4lligen Forderungen einger\u00e4umt. Dies gilt nicht, wenn die Timm Technology GmbH einer fr\u00fcheren Nutzung vorher schriftlich zustimmt. Zur Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung der Software ist der Kunde nicht berechtigt.<\/li><li>Kann die Leistung ganz oder in Teilen aus Gr\u00fcnden, die der Kunde zu vertreten hat, nicht erbracht werden, bleibt er gleichwohl zur Zahlung abz\u00fcglich effektiv ersparter Aufwendungen verpflichtet.<\/li><li>Soweit im Vertrag nicht weiter ausgef\u00fchrt, sind Nebenkosten wie z.B. Reisekosten und \u00dcbernachtungskosten stets gesondert zu verg\u00fcten. Die H\u00f6he der Nebenkosten ergibt sich im Einzelnen aus der jeweils g\u00fcltigen Preisliste der Timm Technology GmbH bzw. aus den tats\u00e4chlich entstandenen<\/li><li>Die Umsatzsteuer sowie etwaige andere gesetzliche Abgaben werden in der jeweils g\u00fcltigen, gesetzlichen H\u00f6he gesondert in Rechnung Dies bezieht sich auch auf \u00f6ffentliche Abgaben bei Leistungen im Ausland.<\/li><li>Die Timm Technology GmbH ist zur Zur\u00fcckhaltung ihrer Leistung berechtigt, solange eine f\u00e4llige Forderung auch nach Mahnung nicht erf\u00fcllt wird.<\/li><li>Hinsichtlich der Software-Pflegevertr\u00e4ge gilt, dass die Verg\u00fctung jeweils zu Jahresbeginn im Voraus f\u00fcr ein Kalenderjahr berechnet Beginnt der Software-Pflegevertrag w\u00e4hrend eines laufenden Kalenderjahres, f\u00e4llt die Verg\u00fctung f\u00fcr das Rumpfkalenderjahr zeitanteilig an. Sonderleistungen, Reisekosten und Spesen sind gem\u00e4\u00df den jeweils g\u00fcltigen Verrechnungss\u00e4tzen der Timm Technology GmbH zu bezahlen.<\/li><li>Personalleistungen (Personal-, Schulungs- und Beratungsleistungen) werden zu dem im Vertrag aufgef\u00fchrten Festpreis oder auf Zeit- und Materialbasis nach Beendigung bzw. Abnahme der Leistungen berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist. Einzelheiten sind unter VI. geregelt. Nimmt der Kunde \u2013 gleichg\u00fcltig ob schriftlich vereinbart oder aufgrund sonstiger Nachfrage \u2013 weitere Leistungen der Timm Technology GmbH in Anspruch, gelten \u2013 vorbehaltlich sonstiger Regelungen \u2013 zum Zeitpunkt der Ausf\u00fchrung f\u00fcr diese zus\u00e4tzlichen Leistungen die jeweils g\u00fcltigen Listenpreise der Timm Technology GmbH. Bei Leistungen auf Zeit- und Materialbasis werden die angefallenen Arbeitsstunden und Reisezeiten zu den jeweils g\u00fcltigen Stunden- bzw. Tagess\u00e4tzen sowie die verbrauchten Materialien zu den zum Zeitpunkt der Leis\u00adtung jeweils g\u00fcltigen Preisen in Rechnung gestellt. Ein Arbeitstag besteht aus 8 Stunden. Dar\u00fcber hinausgehende Leistungen werden zum entsprechenden Stundensatz je angefangene halbe Stunde abge\u00ad Im Vertrag angegebene Sch\u00e4tzpreise f\u00fcr Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Sch\u00e4tzung zugrunde liegenden Mengenans\u00e4tze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgef\u00fchrten Bewertung des Leistungsumfangs. Falls die Timm Technology GmbH im Verlaufe der Leistungserbringung feststellt, dass die Mengenans\u00e4tze \u00fcberschritten werden, wird sie den Kunden davon unverz\u00fcglich in Kenntnis setzen.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a0<\/strong><\/p><p><strong>I<\/strong><strong style=\"color: var( --e-global-color-text );\">V. Urheberrechte<\/strong><\/p><ol><li>Die Timm Technology GmbH ist Inhaber von Urheber- und Verwertungsrechten an den zu liefernden urheberrechtlich gesch\u00fctzten Werken, insbesondere an Software, Schulungsunterlagen und an den dem Kunden zur Verf\u00fc\u00adgung gestellten Dokumenten und Dateien, f\u00fcr die die nachfolgenden Bestimmungen gelten. Es ist dem Kunden insbesondere untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Werke als Ganzes oder teilweise oder die dazugeh\u00f6rige Dokumentation Dritten zur Verf\u00fcgung zu stellen oder sonstwie zug\u00e4nglich zu machen, es sei denn, dies dient hinsichtlich der Software der Verwirklichung der Rechte aus \u00a7\u00a7 69d und 69e Urheberrechtsgesetz (UrhG) nach Ma\u00dfgabe der folgenden Vorschriften.<\/li><li>Der Kunde zahlt f\u00fcr das in diesen Bedingungen einger\u00e4umte Nut\u00adzungsrecht an den Werken, insbesondere an Software und ggf. Schulungs\u00adunterlagen, die vereinbarte Nutzungsgeb\u00fchr. Die Timm Technology GmbH gew\u00e4hrt dem Kunden vorbehaltlich der vollst\u00e4ndigen Zahlung der entsprechenden Verg\u00fctung das nicht ausschlie\u00dfliche und nicht \u00fcbertragbare Recht zur Nutzung der gelieferten Software. Der Nutzungsumfang wird wie folgt vereinbart: Der Kunde darf die Software vervielf\u00e4ltigen, soweit die jeweilige Vervielf\u00e4ltigung f\u00fcr die Benutzung notwendig ist. Zu den not\u00adwendigen Vervielf\u00e4ltigungen z\u00e4hlen insbesondere die Installation der Software vom Originaldatentr\u00e4ger auf den Massenspeicher der ein\u00adgesetzten Hardware sowie das Laden in den Arbeitsspeicher. Dar\u00fcber hinaus kann der Kunde eine Vervielf\u00e4ltigung zu Sicherungszwecken vornehmen. Es darf jedoch nur \u2013 gem\u00e4\u00df \u00a7 69d Abs. 2 UrhG \u2013 eine Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt werden. Die Sicherungs\u00adkopie ist als solche zu kennzeichnen und mit einem Urhebervermerk (\u201e\u00a9 Timm Technology GmbH\u201c) zu versehen. Weitere Vervielf\u00e4ltigun\u00adgen, zu denen auch die Ausgabe des Programmcodes auf einen Dru\u00adcker sowie das Fotokopieren des ganzen Handbuchs oder wesentlicher Teile davon z\u00e4hlen, darf der Kunde nicht anfertigen.<\/li><li>Zu Evaluierungszwecken gelieferte Produkte (z.B. Hardware, Software, Datentr\u00e4ger, Unterlagen etc.) werden unentgeltlich auf bestimmte Zeit \u00fcberlassen und bleiben Eigentum der H. Timm Elektronik GmbH. Die Timm Technology GmbH beh\u00e4lt sich vor, diese Produkte so auszur\u00fcsten, dass sie nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer nicht mehr voll einsatzf\u00e4hig sind. Der Kunde kann hie\u00adraus keine Anspr\u00fcche herleiten.<\/li><li>Der Kunde darf die Software auf jeder ihm zur Verf\u00fcgung stehenden Hardware einsetzen. Wechselt der Kunde jedoch die Hardware, muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware l\u00f6schen. Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorr\u00e4tighalten oder Benutzen einer Lizenz auf mehr als nur einer Hardware ist unzul\u00e4ssig. M\u00f6chte der Kunde die Vertragssoftware auf mehreren Hardwarekonfigurationen zeitgleich einsetzen, muss er eine entsprechende Anzahl von Lizenzen erwerben. Die Anzahl der User richtet sich nach den mit der Timm Technology GmbH getroffenen Vereinbarungen. Das Anbieten eines ASP- (\u201eApplication Service Pro\u00advider\u201c) bzw. SaaS-Betriebs (Software as a Service) ist in jedem Fall unzul\u00e4ssig.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a0<\/strong><\/p><p><strong>V. <\/strong><strong>Leistungen und Leistungsumfang<\/strong><\/p><ol><li>Die Timm Technology GmbH ist berechtigt, die Erf\u00fcllung Ihrer vertraglichen Verpflich\u00adtung ganz oder zum Teil auf Dritte zu \u00fcbertragen.<\/li><li>Installations-, Einf\u00fchrungs- und Pflegeleistungen sind nur dann Teil des Vertrags, wenn sie ausdr\u00fccklich und schriftlich vereinbart wurden.<\/li><li>Bei der Durchf\u00fchrung des Vertrages darf nicht in arbeitgeberrechtliche Zust\u00e4ndigkeiten des anderen Vertragspartners eingegriffen werden. Mitarbeiter der H. Timm Elektronik GmbH sind lediglich an Weisungen der Timm Technology GmbH gebunden.<\/li><\/ol><p><strong>VI. Besondere Bestimmungen f\u00fcr Schulungs- und Beratungsvertr\u00e4ge<\/strong><\/p><ol><li>Die Timm Technology GmbH beh\u00e4lt sich das Recht vor, Schulungsinhalte geringf\u00fcgig abzu\u00e4ndern sowie ggf. Termin- und Ortsverschiebungen, z.B. bei einer geringen Anzahl von festen Anmeldungen, vorzunehmen.<\/li><li>Besucht der Teilnehmer nicht die gesamte Schulung, f\u00e4llt gleichwohl die volle H\u00f6he der Teilnehmergeb\u00fchr an.<\/li><li>Die Stornierung und\/oder Umbuchung einer Schulungsanmeldung muss schriftlich erfolgen.<\/li><li>Nimmt der angemeldete Teilnehmer an der Schulung nicht teil, ohne diese rechtzeitig storniert oder umgebucht zu haben, so bleibt der ungek\u00fcrzte Rechnungsbetrag zur Zahlung f\u00e4llig.<\/li><li>Ist der Teilnehmer zu dem vereinbarten Schulungstermin in begr\u00fcn\u00addeter Weise verhindert, so ist er berechtigt, jederzeit an seiner Statt einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Es fallen hierf\u00fcr keine zus\u00e4tzli\u00adchen Kosten an.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a0<\/strong><\/p><p><strong>VII. Besondere Bestimmungen f\u00fcr Software-Pflegevertr\u00e4ge<\/strong><\/p><p><strong>(1) Leistungen<\/strong><\/p><ol><li>Die Timm Technology GmbH oder der jeweilige Softwareproduzent stellen ggf. Updates zur Verf\u00fcgung; ist das nicht der Fall, wird auf die Gew\u00e4hrleistungsfrist von einem Jahr hingewiesen (vgl. Ziff. IX Nr. 1 S. 1).<\/li><li>Die Bearbeitung von Fragen, die die Organisation des Kunden betreffen (etwa zur Optimierung von Gesch\u00e4ftsprozessen oder betriebswirtschaftliche Beratung), ist nicht vom Pflegeumfang erfasst.<\/li><li>Nicht im Leistungsumfang enthalten sind die individuelle Erstellung, Anpassung, \u00c4nderung oder \u00dcberlassung von Software oder Datenbe\u00adst\u00e4nden, die Wartung von Hardware sowie die Schulung von Anwen\u00addern. Vom Kunden gew\u00fcnschte \u00c4nderungen oder Weiterentwicklungen der Software fallen ebenfalls nicht unter die Software-Pflege, sondern stellen Sonderw\u00fcnsche dar, die gesondert abgerechnet werden.<\/li><li>Der Software-Pflegevertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er ist k\u00fcndbar mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalender\u00adjahres. Soweit dieser Vertrag w\u00e4hrend eines laufenden Kalenderjahres beginnt, ist die K\u00fcndigung erstmals im zweiten, dem Vertragsbeginn folgenden Kalenderjahr, nach Ma\u00dfgabe vom Satz 1 m\u00f6glich. Die K\u00fcndi\u00adgung bedarf der Schriftform, Textform ist nicht ausreichend. Das Recht zur K\u00fcndigung aus wichtigem Grund bleibt unber\u00fchrt (\u00a7 314 BGB)<\/li><\/ol><p><strong>\u00a0<\/strong><\/p><p><strong>(<\/strong><strong style=\"color: var( --e-global-color-text );\">2) <\/strong><strong style=\"color: var( --e-global-color-text );\">Durchf\u00fchrung und Pflege<\/strong><\/p><ol><li>Die Pflegearbeiten werden w\u00e4hrend der \u00fcblichen Dienstzeiten erbracht. Es liegt im Ermessen der Timm Technology GmbH, an welchem Ort die Pflegearbeiten durchgef\u00fchrt werden.<\/li><li>Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Fehler in reproduzierbarer Form mit einer genauen schriftlichen Schilderung des Fehlers und seiner Auswirkungen zu melden. Die Pflegepflicht der Timm Technology GmbH beginnt erst mit Vorliegen der vollst\u00e4ndigen Fehlermeldung in vorgenanntem<\/li><li>Je nach Art des Fehlers erfolgen die eine Fehlerbehebung unterst\u00fctzenden Dienstleistungen nach der Wahl der Timm Technology GmbH durch:<\/li><\/ol><ul><li style=\"list-style-type: none;\"><ul><li>m\u00fcndliche Anweisung zur Fehlerbeseitigung oder Fehlervermeidung<br \/>oder Anweisung zur Verminderung der Auswirkungen des Fehlers,<\/li><li>\u00dcbermittlung einer schriftlichen Prozedurbeschreibung und\/oder Funktionsbeschreibung,<\/li><li>Lieferung einer Softwareerg\u00e4nzung oder<\/li><li>Lieferung einer neuen Softwareversion.<\/li><\/ul><\/li><\/ul><ol start=\"4\"><li>Falls der Fehler die Nutzung der Software nur unwesentlich beein\u00adtr\u00e4chtigt, ist die Timm Technology GmbH berechtigt, den Kunden bis zur Erstellung einer neuen, den fraglichen Teil behebenden Softwareversion, auf \u00dcber\u00adgangsl\u00f6sungen zu verweisen.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a0<\/strong><\/p><p><strong>(3) Pflegevoraussetzungen und Mitwirkungspflichten des Kunden<\/strong><\/p><ol><li>Falls der Software-Pflegevertrag nicht mit Lieferung der Software beginnt, hat der Kunde sicherzustellen, dass bei Beginn des Software-Pflegevertrages die neueste von der Timm Technology GmbH freigegebene Version der Software eingesetzt ist.<\/li><li>F\u00fcr ein einwandfreies Funktionieren der Software m\u00fcssen beim Kun\u00adden bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich der Hard- und Softwareu\u00admgebung (insbesondere hinsichtlich des Betriebssystems) gegeben sein. Diese Voraussetzungen sind den entsprechenden Benutzer\u00adhandb\u00fcchern der Software zu entnehmen. Es ist Sache des Kunden, sich vor Vertragsabschluss \u00fcber die Geeignetheit der Hard- und Soft\u00adwareumgebung zu informieren.<\/li><li>Solange der Kunde die Pflegevoraussetzungen gem\u00e4\u00df den vorstehen\u00adden Ziff. 1 bis Ziff. 2 nicht geschaffen hat, ruht jegliche Verpflichtung der Timm Technology GmbH aus dem Vertrag.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a0<\/strong><\/p><p><strong>VIII.<\/strong> <strong>Besondere Bestimmungen f\u00fcr Werkvertr\u00e4ge<\/strong><\/p><ol><li>Dienstleistungsergebnisse unterliegen grunds\u00e4tzlich nicht der Ab\u00ad Nur sofern die Vertragsparteien ausdr\u00fccklich einen Werkver\u00adtrag vereinbart haben, gelten die folgenden Bestimmungen.<\/li><li>Sofern nicht im Vertrag anders geregelt, ist bei Werkleistungen die Verg\u00fctung jeweils wie folgt f\u00e4llig:<ul><li>1\/3 der Gesamtverg\u00fctung bei Abschluss des Vertrages,<\/li><li>1\/3 der Gesamtverg\u00fctung bei Lieferung;<\/li><li>1\/3 der Gesamtverg\u00fctung bei Abnahme oder F\u00e4lligkeit der vertrag\u00adlichen Leistung. Bei einer Teillieferung wird der jeweilige Anteil, den die Lieferung ausmacht, zur Zahlung f\u00e4llig.<\/li><\/ul><\/li><li>Der Kunde wird die Leistungen nach erfolgreichem Abnahmetest und\/ oder der \u00dcbergabe unverz\u00fcglich abnehmen. Eine unerhebliche Abwei\u00adchung von den vereinbarten Leistungsmerkmalen und Abnahmekri\u00adterien berechtigt den Kunden nicht, die Abnahme zu verweigern. Die Verpflichtung der Timm Technology GmbH zur Fehlerbeseitigung (Nacherf\u00fcllung) bleibt unber\u00fchrt.<\/li><li>Stellt der Kunde die zur Durchf\u00fchrung der Abnahme erforderlichen Voraussetzungen gem\u00e4\u00df Vertrag trotz Aufforderung nicht zur Verf\u00fc\u00adgung, gelten die Leistungen nach Ablauf von 14 Kalendertagen nach der Aufforderung als abgenommen. Die Leistungen gelten ebenfalls als abgenommen, wenn der Kunde mit ihrer produktiven Nutzung beginnt.<\/li><li>Eine Beratung und Unterst\u00fctzung des Kunden bei der \u00dcbernahme der erbrachten Leistungen durch die Timm Technology GmbH muss ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart sein.<\/li><li>M\u00e4ngel, die in dem Abnahmeprotokoll festgehalten wurden und zur Nacherf\u00fcllung berechtigende M\u00e4ngel, die der Kunde vor Ablauf der Verj\u00e4hrung der M\u00e4ngelanspr\u00fcche geltend macht, werden von der Timm Technology GmbH auf eigene Kosten beseitigt. Stellt sich bei der \u00dcberpr\u00fcfung einer M\u00e4ngelr\u00fcge heraus, dass ein entsprechender zur Nacherf\u00fcllung berechtigender Mangel nicht vorgelegen hat, kann die Timm Technology GmbH die Erstattung des Aufwandes f\u00fcr die aufgrund der M\u00e4ngelbehauptung erbrachten Leistungen nach den allgemeinen von ihm angewandten Verg\u00fctungss\u00e4tzen verlangen.<\/li><li>Der Kunde ist verpflichtet, unverz\u00fcglich zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob die vertraglichen Leistungen offensichtliche M\u00e4ngel aufweisen. Derartige offensichtliche M\u00e4ngel sind binnen einer Ausschlussfrist von zehn Tagen nach erfolgter Abnahme, bzw. bei einem sp\u00e4teren Auftreten binnen einer Ausschlussfrist von zehn Tagen nach dem Auftreten schriftlich zu r\u00fcgen. Nicht offensichtliche M\u00e4ngel sind binnen einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Auftreten schriftlich zu r\u00fcgen.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a0<\/strong><\/p><p><strong>IX. M\u00e4ngelanspr\u00fcche\u00a0<\/strong><\/p><ol><li>F\u00fcr alle von der Timm Technology GmbH im Rahmen dieses Vertrages erbrachten Lieferungen und Leistungen gilt eine Gew\u00e4hrleistungsfrist von einem Jahr. Hiervon ausgenommen sind alle in X. angef\u00fchrten Anspr\u00fcche, sowie alle Anspr\u00fcche, die auf grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz beruhen oder die wegen der Verletzung von Leib, Leben, Gesundheit oder einer vertragswesentlichen Pflicht bestehen.<\/li><li>Sofern die \u00dcberlassung von Software geschuldet wird, beginnt die Gew\u00e4hrleistungsfrist mit der \u00dcberlassung der Software an den Kun\u00adden.<\/li><li>Der Kunde ist darauf hingewiesen worden, dass es nicht m\u00f6glich ist, Fehler in Software vollst\u00e4ndig auszuschlie\u00dfen. Gew\u00e4hrleistungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Timm Technology GmbH nicht im Falle offener M\u00e4ngel zehn Tage nach Lieferung bzw. Leistung und im Falle versteckter M\u00e4ngel zehn Tage nach Entdeckung unter Beschrei\u00adbung des Mangels benachrichtigt. Die Gew\u00e4hrleistungsrechte ondes Kun\u00adden sind ebenfalls ausgeschlossen, wenn die beanstandeten M\u00e4ngel durch unsachgem\u00e4\u00dfe Installation, unsachgem\u00e4\u00dfen Gebrauch, unzu\u00adl\u00e4ssige \u00c4nderung oder unvorschriftsm\u00e4\u00dfige Tests verursacht wurden. Soweit der Kunde die Software ohne vorherige Zustimmung der Timm Technology GmbH selbst \u00e4ndert oder durch Dritte \u00e4ndern l\u00e4sst, entfallen die Anspr\u00fcche wegen Sachm\u00e4ngeln, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die aufgetretenen Fehler nicht auf diese Tatsache zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/li><li>F\u00fcr ein einwandfreies Funktionieren der Software m\u00fcssen beim Kun\u00adden bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich der Hard- und Soft\u00adwareumgebung (insbesondere hinsichtlich des Betriebssystems) gegeben sein. Diese Voraussetzungen sind den entsprechenden Benutzerhandb\u00fcchern der Software zu entnehmen. Es ist Sache des Kunden, sich vor Vertragsabschluss \u00fcber die Geeignetheit der Hard- und Softwareumgebung zu informieren.<\/li><li>Ist ein Mangel auf vom Kunden bereitgestellte Informationen zur\u00fcck\u00adzuf\u00fchren, so ist die Timm Technology GmbH von der Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr diese M\u00e4ngel frei.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a0<\/strong><\/p><p><strong>X. Haftung<\/strong><\/p><ol><li>Schadensersatz statt der Leistung gem\u00e4\u00df \u00a7 281 BGB oder Aufwen\u00addungsersatz gem\u00e4\u00df \u00a7 284 BGB kann der Kunde erst geltend machen, nachdem er der Timm Technology GmbH zuvor eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherf\u00fcllung mit der Erkl\u00e4rung gesetzt hat, dass er nach Ablauf der Frist die Leistung bzw. Nacherf\u00fcllung ablehnen werde, und die Leistung bzw. Nacherf\u00fcllung innerhalb der gesetzten Frist nicht erfolgt ist.<\/li><li>Die gesetzliche Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den wegen einer garantierten Beschaffenheit der Leistungen und Software wird, vorbehaltlich der vorstehenden Ziffer 1, durch diese AGB nicht eingeschr\u00e4nkt. Im \u00dcbri\u00adgen haftet die H. Timm Elektronik GmbH ausschlie\u00dflich nach Ma\u00dfgabe der nachstehenden Ziffern 3 bis 15.<\/li><li>Die Timm Technology GmbH haftet vorbehaltlich der nachstehenden Ziffern 6, 7 und 8 unbeschr\u00e4nkt nur in folgenden F\u00e4llen:<br \/>a) bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit;<br \/>b) bei schuldhaften Pflichtverletzungen, die zu einer Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit f\u00fchren.<\/li><li>Soweit nicht ein Fall gem\u00e4\u00df vorstehender Ziffer 3 b) vorliegt, haftet die Timm Technology GmbH f\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit nur, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung f\u00fcr die Erreichung des Vertragszwecks von wesentli\u00adcher Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei leicht fahrl\u00e4ssiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf die H\u00f6he des vertragstypi\u00adschen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.<\/li><li>Sofern nicht anders vereinbart, gilt das F\u00fcnffache der nach dem Ver\u00adtrag geschuldeten Verg\u00fctung als vertragstypischer, vorhersehbarer Schaden.<\/li><li>Au\u00dfer in den F\u00e4llen von Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit ist eine Haf\u00adtung f\u00fcr entgangenen Gewinn und andere reine Verm\u00f6genssch\u00e4den ausgeschlossen.<\/li><li>Schadensersatzanspr\u00fcche gegen die Timm Technology GmbH bestehen nicht, wenn ein einfacher Erf\u00fcllungsgehilfe der Timm Technology GmbH grob fahrl\u00e4ssig gegen nicht wesentliche Vertragspflichten verst\u00f6\u00dft.<\/li><li>Die Haftung f\u00fcr Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstel\u00adlungsaufwand beschr\u00e4nkt, der bei regelm\u00e4\u00dfiger und gefahrenentspre\u00adchender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten w\u00e4re.<\/li><li>Die Haftungsausschl\u00fcsse bzw. Haftungsbeschr\u00e4nkungen gem\u00e4\u00df vor\u00adstehender Ziffern 2 bis 8 gelten auch f\u00fcr die au\u00dfervertragliche Haf\u00adtung.<\/li><li>Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorste\u00adhenden Regelungen unber\u00fchrt.<\/li><li>Im Verh\u00e4ltnis zwischen Kunde und der Timm Technology GmbH ist es allein Aufgabe des Kunden, die von der Timm Technology GmbH gelieferten Produkte und Arbeitsergebnisse nach ihrem Inverkehrbringen zu beobachten (Produktbeobachtungs\u00adpflicht) und auf etwaige Gefahren oder Gef\u00e4hrdungen zu reagieren. Der Kunde ist verpflichtet, die Timm Technology GmbH unverz\u00fcglich \u00fcber alle Fehler, Probleme und\/oder Gefahren im Zusammenhang mit den von der Timm Technology GmbH gelieferten Produkten und Arbeitsergebnissen zu informieren. Soweit durch einen Versto\u00df gegen die Produktbeobachtungspflicht Sch\u00e4den oder Verletzungen verursacht werden, haftet hierf\u00fcr aus\u00adschlie\u00dflich der Kunde.<\/li><li>Die Timm Technology GmbH \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den, die dadurch bedingt sind, dass von dem Kunden beauftragte Drittfirmen Leistungen des Kunden nicht, versp\u00e4tet oder nicht ordnungsgem\u00e4\u00df erbringen.<\/li><li>Bei nicht von der H. Timm Elektronik GmbH hergestellter Software (Fremdsoftware) ist die Haftung der Timm Technology GmbH auf den ordnungsgem\u00e4\u00dfen Zustand der Daten\u00adtr\u00e4ger und etwaiger Handb\u00fccher beschr\u00e4nkt. Die Timm Technology GmbH \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr den Inhalt, die Funktionalit\u00e4t und die Fehlerfreiheit der Fremdsoftware. Diese Gew\u00e4hrleistung obliegt ausschlie\u00dflich dem Hersteller der Software.<\/li><li>Unvorhergesehene, von der Timm Technology GmbH nicht zu vertretene Ereignisse (H\u00f6here Gewalt, wie z.B. Streiks, Krankheit eines Mitarbeiters sowie sonstige vergleichbare Umst\u00e4nde), die eine planm\u00e4\u00dfige Leistungserf\u00fcllung unm\u00f6glich machen und denen mit zumutbaren und angemessenen Mitteln nicht begegnet werden kann, hat sie dem Kunden unverz\u00fcglich anzuzeigen. Diese Ereignisse berechtigen die Timm Technology GmbH zur entsprechenden zeitlichen Verschiebung ihrer vertraglichen Pflichten. Dar\u00fcber hinaus gehende Schadensersatzanspr\u00fcche des Kunden sind ausgeschlossen.<\/li><li>S\u00e4mtliche Haftungsanspr\u00fcche des Kunden gegen die Timm Technology GmbH verj\u00e4hren, sofern in diesen AGB nicht abweichend geregelt, innerhalb eines Jahres, nachdem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Anspruch begr\u00fcndenden Umst\u00e4nden Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrl\u00e4ssigkeit h\u00e4tte erlangen m\u00fcssen. Dies gilt nicht f\u00fcr die in dieser Ziff. X. Nr. 2, 3, 4 und 10 benannten Anspr\u00fcche.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a0<\/strong><\/p><p><strong>XI. Geheimhaltung, Datenschutz<\/strong><\/p><ol><li>Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informatio\u00adnen, die ihnen bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur f\u00fcr vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Die Geheimhaltungs\u00adpflicht gilt nicht gegen\u00fcber solchen Personen, die zur Kenntnisnahme befugt und gesetzlich oder vertraglich zur Verschwiegenheit verpflich\u00adtet sind, oder soweit sie der Wahrnehmung eigener Anspr\u00fcche entge\u00adgensteht oder die andere Partei der Offenlegung zugestimmt hat.<\/li><li>Die Vertragsparteien sind gehalten, ihre Arbeitnehmer, die mit den zu erbringenden Leistungen n\u00e4her befasst sind, zu einer entsprechenden Geheimhaltung zu verpflichten.<\/li><li>Die Verpflichtung zur Geheimhaltung und Nichtverwertung der mit\u00adgeteilten Informationen entf\u00e4llt, wenn diese vor der Mitteilung nach\u00adweislich bekannt waren oder der \u00d6ffentlichkeit bzw. der Fachwelt vor Mitteilung bekannt oder allgemein zug\u00e4nglich waren oder der \u00d6ffent\u00adlichkeit bzw. der Fachwelt nach der Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden eines Vertragspartners bekannt oder allgemein zug\u00e4ng\u00adlich werden oder im wesentlichen Informationen entsprechen, die einem Vertragspartner zu irgendeinem Zeitpunkt von einem berech\u00adtigten Dritten in rechtlich zul\u00e4ssiger Weise offenbart und zug\u00e4nglich gemacht werden. Diese Geheimhaltungspflicht gilt vorbehaltlich der vorgenannten Einschr\u00e4nkungen auch f\u00fcr die Zeit nach Vertragsende. \u00a7 5 Gesch\u00e4ftsgeheimnisschutzgesetzt bleibt in jedem Fall unber\u00fchrt.<\/li><li>Die Vertragspartner verpflichten sich, die jeweils anwendbaren daten\u00adschutzrechtlichen Bestimmungen bei Ausf\u00fchrung dieses Vertrags und der jeweiligen Einzelvertr\u00e4ge einzuhalten und die Einhaltung dieser Bestimmungen ihren Mitarbeitern aufzuerlegen.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a0<\/strong><\/p><p><strong>XII. Abwerbungsklausel<\/strong><\/p><p>Aufgrund der besonderen Schutzbed\u00fcrftigkeit sowie des besonderen Vertrauensverh\u00e4ltnisses zwischen den Parteien gilt: W\u00e4hrend der Dauer der Zusammenarbeit und zw\u00f6lf Monate nach der Durchf\u00fchrung des letzten zwischen den Vertragspartnern geschlossenen Vertrages wird keine Partei direkt oder indirekt Mitarbeiter der anderen Partei anwerben oder von dem anderen abwerben. Im Falle des Versto\u00dfes gegen dieses Abwerbeverbot vereinbaren die Parteien eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von einem Jahresgehalt des entsprechenden Mitarbeiters, das er beim durch die Abwerbung verletzten Unternehmen verdient hat.<\/p><p><strong>\u00a0<\/strong><\/p><p><strong>XIII. Schlussbestimmungen<\/strong><\/p><ol><li>Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile von Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein, ber\u00fchrt dies die G\u00fcltigkeit aller \u00fcbrigen Bestim\u00admungen sowie des Vertrages als Ganzem nicht. Anstelle der unwirk\u00adsamen Bestimmung bzw. des Teils der unwirksamen Bestimmung wird die Timm Technology GmbH mit dem Kunden eine wirksame Bestimmung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung bzw. des unwirksamen Teils einer Bestimmung m\u00f6glichst nahe kommt.<\/li><li>Erf\u00fcllungsort f\u00fcr s\u00e4mtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Firmensitz der Timm Technology GmbH.<\/li><li>\u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen sowie die K\u00fcndigung des Vertragsver\u00adh\u00e4ltnisses unterliegen der Schriftform. Dies gilt auch f\u00fcr einen Verzicht auf diese Schriftformklausel.<\/li><li>Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten ist Hamburg.<\/li><li>Es gilt ausschlie\u00dflich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods vom 11.04.1980).<\/li><\/ol><p>\u2014\u2014\u2014\u2014\u2014\u2014\u2014\u2014\u2014\u2014\u2014\u2014\u2014\u2014\u2014\u2014\u2014<\/p><p><strong>Kundeninformationen<\/strong><\/p><p><strong>1. Identit\u00e4t des Verk\u00e4ufers<\/strong><\/p><p>Timm Technology GmbH<br \/>Senefelder-Ring 45<br \/>21465 Reinbek<br \/>Deutschland<br \/>Telefon: +49(0)402483563-0<br \/>E-Mail: <a href=\"mailto:info@timm-technology.de\">info@timm-technology.de<\/a><\/p><p><strong>2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages<\/strong><\/p><p>Die technischen Schritte zum Vertragsschluss und der Vertragsschluss selbst, sowie die Korrekturm\u00f6glichkeiten erfolgen nach Ma\u00dfgabe des \u00a7 2 unserer Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p><p><strong>3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung<\/strong><\/p><p>3.1. Vertragssprache ist deutsch.<\/p><p>3.2. Der vollst\u00e4ndige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung\u00a0oder der Anfrage k\u00f6nnen die Vertragsdaten \u00fcber die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden.<\/p><p>letzte Aktualisierung: 22.07.2021<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a0 Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) der Timm Technology GmbH und Kundeninformationen I. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle von der Timm Technology GmbH abgeschlossenen Vertr\u00e4ge, auch f\u00fcr Softwarelizenz- und Dienstleistungsvertr\u00e4ge (wie z.B. Schulungs-, Beratungs- und Software-Pflegevertr\u00e4ge). Andere Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie durch die Timm Technology GmbH schriftlich best\u00e4tigt wurden. 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